Sperrung nördliches Mainufer hier: Verlegung Flohmarkt (II)
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4707 entstanden aus Vorlage: OF 1288/5 vom 21.05.2019
Betreff: Sperrung nördliches Mainufer hier: Verlegung Flohmarkt (II) Vorgang: OM 3744/18 OBR 5; ST 140/19 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 140 angekündigte Verlegung des Flohmarkts am Sachsenhäuser Ufer an einen anderen attraktiven Standort während der probeweisen Sperrung des nördlichen Mainufers sicherzustellen.
Begründung: In der Stellungnahme ST 140 hat der Magistrat angekündigt, alternative Standortszenarien für den Flohmarkt zu prüfen. Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) und Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) haben nun in einer gemeinsamen Pressemitteilung angekündigt, das nördliche Mainufer ab Anfang August für den Straßenverkehr zu sperren. Derzeit fahren täglich rund 20.000 Fahrzeuge auf dieser Seite des Mainufers. Durch die geplante Sperrung wird es zu einer Verlagerung des Verkehrs kommen. Von dieser Verlagerung wird insbesondere auch Sachsenhausen negativ betroffen sein. Alle zwei Wochen findet der Flohmarkt am Sachsenhäuser Ufer statt. In dieser Zeit ist der Schaumainkai zwischen Eiserner Steg und Friedensbrücke komplett gesperrt. Damit der Verkehr zukünftig nicht durch Wohngebiete gelenkt wird, ist eine Verlegung des Flohmarkts unbedingt nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2019STST 140Sperrung nördliches Mainufer hier: Verlegung FlohmarktStellungnahme
- 21. Mai 2019OFOF 1288/5Sperrung nördliches Mainufer hier: Verlegung Flohmarkt (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juni 2019Sie sind hierOMOM 4707Sperrung nördliches Mainufer hier: Verlegung Flohmarkt (II)Direktanregung
- 30. September 2019Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 1906Sperrung nördliches Mainufer hier: Verlegung Flohmarkt (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats