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Beschneidung von angrenzenden Bäumen zur Baustelle auf dem Glauburgplatz

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Auflagen der Bauaufsicht zur Baugenehmigung für das Areal des ehemaligen Glauburgbunkers zu prüfen. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass die angrenzenden Bäume geschützt werden, da bereits starke Eingriffe in die Baumkronen vorgenommen wurden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Glauburgplatz — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Auflagen die Bauaufsicht bei der Baugenehmigung für das Areal des ehemaligen Glauburgbunkers zum Schutz der angrenzenden Bäume erlassen hat, und ob diese eingehalten wurden.

Begründung

Die südliche Fassade des im Bau befindlichen neuen Gebäudes reicht extrem dicht an die vier Bäume heran, die den Glauburgplatz nördlich begrenzen - so dicht, dass starke Äste der Bäume abgesägt wurden, da sie sonst dem Baugerüst im Weg gewesen wären. Die Baumkronen sind nunmehr halbiert. Es steht stark zu befürchten, dass die Bäume diesen Eingriff nicht überleben, was nicht im Sinne des erteilten Baumgutachtens gewesen sein kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Oktober 2023OFOF 590/3Beschneidung von angrenzenden Bäumen zur Baustelle auf dem GlauburgplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. Oktober 2023Sie sind hier
    OMOM 4693Beschneidung von angrenzenden Bäumen zur Baustelle auf dem Glauburgplatz
    Direktanregung
  3. 5. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 322Beschneidung von angrenzenden Bäumen zur Baustelle auf dem GlauburgplatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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