Jugendhaus Ortenberger Straße
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Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4688 entstanden aus Vorlage: OF 527/4 vom 03.11.2015
Betreff: Jugendhaus Ortenberger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche konkreten Planungen man für das Gebäude hat; 2. ob sich die Inobhutnahmen von minderjährigen Mädchen seit dem Bau des Kinder- und Jugendhauses signifikant erhöht haben - mit der Bitte um Nennung von genauen Zahlen; 3. ob die Kündigung der Räumlichkeiten des Horts Kikids und der Falken aufrechterhalten wird; 4. ob die Planungen von Frau Birkenfeld (Pressemitteilung vom 14. Oktober 2015), dass einzelne Stockwerke bereits jetzt bei laufendem Hort- und Falken-Jugendgruppenbetrieb umgebaut werden, immer noch aktuell sind; 4.1. falls 4. zutreffend, wie die baustellenbedingten Behinderungen (Lärm, Staub und Bauschmutz) minimiert werden sollen, damit der Betrieb von Hort- und Jugendgruppenarbeit (Gruppensitzungen, Hausaufgaben und Spielaktivitäten im Garten) nicht gestört wird; 5. ob es bereits alternative Räumlichkeiten für den Hort und die Falken gibt beziehungsweise wer die Räumlichkeiten sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2015Sie sind hierOMOM 4688Jugendhaus Ortenberger StraßeDirektanregung
- 3. November 2015OFOF 527/4Jugendhaus Ortenberger StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 312Jugendhaus Ortenberger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats