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Bessere Beschilderung für Bücherbus

Vorlagentyp: OM
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4684 entstanden aus Vorlage: OF 279/13 vom 19.10.2015

Betreff: Bessere Beschilderung für Bücherbus Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung für den Bücherbus zu ändern. Das bisherige Parkplatzschild (Verkehrszeichen 314.1) soll durch ein Parkverbotsschild (Verkehrszeichen 283) ersetzt werden. Dieses Parkverbot soll nur am Donnerstag von 15 bis 17 Uhr gelten. Der Bücherbus ist hiervon ausgenommen. Diese Beschilderung sollte unter dem Verkehrszeichen 283 vorgenommen werden.

Begründung: Der Bücherbus ist für die Nieder-Erlenbacher die einzige Möglichkeit, wohnortnah Bücher der Stadtbibliothek auszuleihen. Er hält an jedem Donnerstag von 15 bis 17 Uhr auf Höhe des Vertriebenendenkmals in der Straße Alt-Erlenbach. Leider ist es in den letzten Wochen und Monaten des Öfteren vorgekommen, dass der Bus auf der für ihn vorgesehenen Fläche nicht parken konnte, da die Parkplätze von Pkws besetzt waren. Bisher findet sich an dieser Stelle lediglich ein Hinweis darauf, dass der Bücherbus in der erwähnten Zeit hier parken darf. Das Schild 314.1 erweckt jedoch den Eindruck, dass hier Parkplätze für alle Pkws vorhanden seien. Die Zusatzzeichen, dass donnerstags von 15 bis 17 Uhr dies nur für den Bücherbus gilt, werden hierbei übersehen. Ein Parkverbotsschild mit den genannten Zusätzen würde dafür sorgen, dass der Bücherbus hier jede Woche in dem genannten Zeitraum seinen Parkplatz anfahren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Oktober 2015OFOF 279/13Bessere Beschilderung für BücherbusOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 3. November 2015Sie sind hier
    OMOM 4684Bessere Beschilderung für Bücherbus
    Direktanregung
  3. 22. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 176Bessere Beschilderung für BücherbusStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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