Einrichtung „Absolutes Halteverbot“ Am Hennsee/Baumerstraße
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Am Hennsee — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Berliner Kissen zur Beruhigung des Verkehrs auf der Konstanzer Straße, Bodenseestraße und Bürgeler Straße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Pfandringe für Fechenheim und Seckbach10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Fahrradabstellmöglichkeiten für Fechenheim-Süd10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4645 entstanden aus Vorlage: OF 557/11 vom 09.03.2019
Betreff: Einrichtung "Absolutes Halteverbot" Am Hennsee/Baumerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße auf der rechten Fahrbahnseite das "Eingeschränkte Halteverbot" (Zeichen 286 StVO) in ein "Absolutes Halteverbot" (Zeichen 283 StVO) zu ändern.
Begründung: Trotz Zeichens 286 StVO werden regelmäßig in nicht geringer Anzahl verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand in der Straße Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße beobachtet. Die ohnehin schon enge Straße wird dadurch noch weiter zum Nadelöhr. Ein absolutes Halteverbot würde hier die Dringlichkeit der Notwendigkeit des Freihaltens der entsprechenden Fahrbahnseite noch besser zum Ausdruck bringen, als es das eingeschränkte Halteverbot ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. März 2019OFOF 557/11Einrichtung Absolutes Halteverbot Am Hennsee/BaumerstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Mai 2019Sie sind hierOMOM 4645Einrichtung „Absolutes Halteverbot“ Am Hennsee/BaumerstraßeDirektanregung
- 5. August 2019Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1452Einrichtung "Absolutes Haltverbot" Am Hennsee/BaumerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats