Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main
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Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM 4609 entstanden aus Vorlage: OF 1015/3 vom 02.08.2010
Betreff: Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: M 86/10
- Der Magistrat wird aufgefordert, künftig die wichtigen Gebührentatbestände der Bestattungsgebührenordnung (Anlage 5) zusammen mit dem Vortrag allen Ortsbeiratsmitgliedern vorzulegen, damit der Ortsbeirat bereits in der ersten Runde darüber befinden kann und diese nicht erst anfordern muss.
- Aufgrund der geänderten Gebührentatbestände in der Bestattungsgebührenordnung ergeben sich Fragen, deren Antworten sich weder aus der Friedhofssatzung noch aus der Gebührenordnung entnehmen lassen. Daher wird der Magistrat um Antwort zu folgenden Fragen gebeten:
- a)Bei den Bestattungsgebühren ist unter Ziffer 2.1. und 2.2. der Umfang aufgeführt. Die Grunddekoration am Grab (Erdschale, Schale für Blumen) sowie die Grabmatten sind weder dort noch als gesonderte Gebühr aufgeführt. Gibt es keine Grunddekoration mehr oder ist diese Grunddekoration versehentlich nicht unter Ziffer 2.1. und Ziffer 2.2. aufgeführt? Umfasst dieses auch die Grabmatten? Falls Grunddekoration und Grabmatten keine Bestandteile der Gebührentatbestände sind: Können diese unter Ziffer 2.1., Ziffer 2.2. oder gegebenenfalls unter einer gesondert aufgeführten Ziffer in die Gebührensätze aufgenommen werden oder müssen sich die Hinterbliebenen selbst um die Grunddekoration am Grab kümmern?
- b)Ist es nicht mehr möglich, Umbettungen (alt Ziffer 3.1.), nachträgliche Tieferlegung Verstorbener (alt Ziffer 3.3.), nachträgliche Erteilung der Erlaubnis zur Nutzung des Wahlgrabes als Tiefgrab (alt Ziffer 4.1.7.), Rücknahme oder Änderung der Bestattungsart und des Bestattungsortes (alt Ziffer 6.1.), Wiedererteilung des Nutzungsrechtes (alt Ziffer 6.3.3.) und Transport von Kränzen zwischen den einzelnen Friedhöfen (Ziffer 6.5.4.) vornehmen zu lassen? Falls dieses weiterhin möglich ist: Unter welcher Ziffer sind diese in den Gebührentatbeständen enthalten? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2010OFOF 1015/3Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. September 2010Sie sind hierOMOM 4609Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am MainDirektanregung
- 10. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 54Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats