Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vorgang: M 86/10 Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung mitzuteilen, dass künftig die wichtigen Gebührentatbestände der Bestattungsgebührenordnung (Anlage 5) zugleich mit der M-Vorlage vorzulegen sind, damit der Ortsbeirat bereits in der ersten Runde darüber befinden kann und nicht diese anfordern muss. Es ist daher unverständlich, wenn dem Wunsch des Ortsbeirates auf Verschiebung um eine Runde bis zur Vorlage der Gebührentatbestände nicht entsprochen wurde und stattdessen die Stadtverordnetenversammlung die M-Vorlage beschlossen und zwischenzeitlich im Amtsblatt zusammen mit den nicht vervielfältigten Gebührentatbeständen veröffentlicht wurde. Aus diesem Grund rügt der Ortsbeirat diese Verfahrensweise und verlangt von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung künftig die Einhaltung der HGO; der Satzung und der Geschäftsordnung.
- Aufgrund der geänderten Gebührentatbestände in der Bestattungsgebührenordnung ergeben sich fragen, deren Antworten sich weder aus der Friedhofssatzung noch aus der Gebührenordnung beantworten lassen. Daher fragen wir den Magistrat: 1. Bei den Bestattungsgebühren ist unter Ziffer 2.1. und 2.2. der Umfang aufgeführt. Die Grunddekoration am Grab (Erdschale, Schale für Blumen) sowie die Grabmatten sind weder dort noch als gesonderte Gebühr aufgeführt. Gibt es keine Grunddekoration mehr oder ist diese Grunddekoration versehentlich nicht unter Ziffer 2.1. und Ziffer 2.2. aufgeführt? Umfasst dieses auch die Grabmatten? Falls Grunddekoration und Grabmatten kein Bestandteil des Gebührentatbestandes ist: Kann diese unter Ziffer 2.1., Ziffer 2.2. oder gegebenenfalls unter einer gesondert aufgeführten Ziffer in den Gebührensätzen aufgenommen werden oder müssen sich die Hinterbliebenen selbst um die Grunddekoration am Grab kümmern? 2. Ist es nicht mehr möglich, Umbettungen (alt Ziffer 3.1.), nachträgliche Tieferlegung Verstorbener (alt Ziffer 3.3.), nachträgliche Erteilung der Erlaubnis zur Nutzung des Wahlgrabe als Tiefgrab (alt Ziffer 4.1.7.), Rücknahme oder Änderung der Bestattungsart und -ort (alt Ziffer 6.1.), Wiedererteilung des Nutzungsrechtes (alt Ziffer 6.3.3.), Transport von Kränzen zwischen den einzelnen Friedhöfen (Ziffer 6.5.4.) vornehmen zu lassen? Falls dieses weiterhin möglich ist: Unter welcher Ziffer sind diese in dem Gebührentatbestand enthalten?
Inhalt
Antrag vom 02.08.2010, OF 1015/3
Betreff:
Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main
Vorgang:
M 86/10
Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung mitzuteilen, dass künftig die wichtigen Gebührentatbestände der Bestattungsgebührenordnung (Anlage 5) zugleich mit der M-Vorlage vorzulegen sind, damit der Ortsbeirat bereits in der ersten Runde darüber befinden kann und nicht diese anfordern muss. Es ist daher unverständlich, wenn dem Wunsch des Ortsbeirates auf Verschiebung um eine Runde bis zur Vorlage der Gebührentatbestände nicht entsprochen wurde und stattdessen die Stadtverordnetenversammlung die M-Vorlage beschlossen und zwischenzeitlich im Amtsblatt zusammen mit den nicht vervielfältigten Gebührentatbeständen veröffentlicht wurde. Aus diesem Grund rügt der Ortsbeirat diese Verfahrensweise und verlangt von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung künftig die Einhaltung der HGO; der Satzung und der Geschäftsordnung.
- Aufgrund der geänderten Gebührentatbestände in der Bestattungsgebührenordnung ergeben sich fragen, deren Antworten sich weder aus der Friedhofssatzung noch aus der Gebührenordnung beantworten lassen. Daher fragen wir den Magistrat: 1. Bei den Bestattungsgebühren ist unter Ziffer 2.1. und 2.2. der Umfang aufgeführt. Die Grunddekoration am Grab (Erdschale, Schale für Blumen) sowie die Grabmatten sind weder dort noch als gesonderte Gebühr aufgeführt. Gibt es keine Grunddekoration mehr oder ist diese Grunddekoration versehentlich nicht unter Ziffer 2.1. und Ziffer 2.2. aufgeführt? Umfasst dieses auch die Grabmatten? Falls Grunddekoration und Grabmatten kein Bestandteil des Gebührentatbestandes ist: Kann diese unter Ziffer 2.1., Ziffer 2.2. oder gegebenenfalls unter einer gesondert aufgeführten Ziffer in den Gebührensätzen aufgenommen werden oder müssen sich die Hinterbliebenen selbst um die Grunddekoration am Grab kümmern? 2. Ist es nicht mehr möglich, Umbettungen (alt Ziffer 3.1.), nachträgliche Tieferlegung Verstorbener (alt Ziffer 3.3.), nachträgliche Erteilung der Erlaubnis zur Nutzung des Wahlgrabe als Tiefgrab (alt Ziffer 4.1.7.), Rücknahme oder Änderung der Bestattungsart und -ort (alt Ziffer 6.1.), Wiedererteilung des Nutzungsrechtes (alt Ziffer 6.3.3.), Transport von Kränzen zwischen den einzelnen Friedhöfen (Ziffer 6.5.4.) vornehmen zu lassen? Falls dieses weiterhin möglich ist: Unter welcher Ziffer sind diese in dem Gebührentatbestand enthalten? Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2010Sie sind hierOFOF 1015/3Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. September 2010OMOM 4609Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am MainDirektanregung
- 10. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 54Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)