Reinigung des Kätcheslachparks verbessern
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 45 entstanden aus Vorlage: OF 6/12 vom 25.04.2011
Betreff: Reinigung des Kätcheslachparks verbessern Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Mülltonnen, die Grünflächen und die Spazierwege im Kätcheslachpark in der wärmeren Jahreszeit häufiger gereinigt werden. Es sollten weitere Mülltonnen, insbesondere im Bereich der Aussichtsbastion, im Park aufgestellt werden. Sollte die Reinigung noch in Verantwortung der Hessen Agentur liegen, sollte der Magistrat hier mit Nachdruck die Durchführung einfordern.
Begründung: Sobald es wärmer wird, wird der Kätcheslachpark vermehrt frequentiert und für die Freizeitgestaltung genutzt. Besonders am Wochenende fällt dabei verstärkt Müll an, der nicht mehr von den Müllbehältern aufgenommen werden kann. Selbst wenn er zusammengeräumt neben die Sammelplätze gestellt wird, kommt es zu Verunreinigungen, da der Müll durch den Wind oder streunende Tiere verteilt wird. Die Scherben von zerbrochenen Glasflaschen auf den Wegen stellen eine Gefahr für Spaziergänger und Radfahrer dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2011OFOF 6/12Reinigung des Kätcheslachparks verbessernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Mai 2011Sie sind hierOMOM 45Reinigung des Kätcheslachparks verbessernDirektanregung
- 18. Juli 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 829Reinigung des Kätcheslachparks verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats