Nied: Verkehrsberuhigung vor dem Kinderhaus Nied
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4528 entstanden aus Vorlage: OF 987/6 vom 22.04.2019
Betreff: Nied: Verkehrsberuhigung vor dem Kinderhaus Nied Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin einzuberufen mit dem Ziel, die Verkehrssituation vor dem Kinderhaus Nied zu verbessern und mehr Sicherheit durch niedrigere Geschwindigkeiten zu erreichen. Dazu sind neben den üblichen Teilnehmerinnen/Teilnehmern auch Vertreterinnen/Vertreter des Kinderhauses und der Kita 28 einzuladen.
Begründung: Es wird vorgebracht, dass Autos zu schnell in die als "Spielstraße" (verkehrsberuhigter Bereich) ausgewiesene kleine Straße fahren würden. Hier befinden sich das Kinderhaus, An der Wörthspitze 1, und die Kita 28. Im Rahmen einer Ortsbegehung sollten Möglichkeiten gesucht werden, die Problematik zu lösen, bevor ein Kind zu Schaden kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1439 Aktenzeichen: 32 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2019OFOF 987/6Nied: Verkehrsberuhigung vor dem Kinderhaus NiedOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Mai 2019Sie sind hierOMOM 4528Nied: Verkehrsberuhigung vor dem Kinderhaus NiedDirektanregung
- 5. August 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1439Nied: Verkehrsberuhigung vor dem Kinderhaus NiedStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats