Durchfahrt Urselbachbrücke für Zweiradfahrer verlangsamen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4495 entstanden aus Vorlage: OF 623/8 vom 23.08.2015
Betreff: Durchfahrt Urselbachbrücke für Zweiradfahrer verlangsamen Der Magistrat wird beauftragt, die Brücke über den Urselbach zwischen Sebastian-Kneipp-Straße und Hundertwasser-Kindergarten mit Holzschwellen (wie auf der Brücke üb er den Nidda-Altarm in der Fritz-Lenning-Anlage) zu versehen, um Zweiradfahrer zu langsamerem Fahren zu bewegen.
Begründung: Es ist immer wieder zu beobachten, dass es an dieser Stelle zu gefährlichen Begegnungen kommt, denn die Kinder werden zu zwei Einrichtungen gebracht und abgeholt. Eine Verlangsamung des Zweiradverkehrs ist dringend angeraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2015OFOF 623/8Durchfahrt Urselbachbrücke für Zweiradfahrer verlangsamenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. September 2015Sie sind hierOMOM 4495Durchfahrt Urselbachbrücke für Zweiradfahrer verlangsamenDirektanregung
- 7. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1704Durchfahrt Urselbachbrücke für Zweiradfahrer verlangsamenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats