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Wann kommt das Verkehrskonzept für den Bereich Comeniusstraße/Im Prüfling/Usinger Straße et cetera?

Vorlagentyp: OM
45 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4483 entstanden aus Vorlage: OF 505/4 vom 25.08.2015

Betreff: Wann kommt das Verkehrskonzept für den Bereich Comeniusstraße/Im Prüfling/Usinger Straße et cetera? Vorgang: OM 3537/14 OBR 4; ST 43/15 Der Magistrat wird gebeten, nunmehr zügig mit dem Ortsbeirat Gespräche über ein Verkehrskonzept für die oben genannten und die weiteren Straßen in diesem Bereich aufzunehmen.

Begründung: In der Stellungnahme vom 12.01.2015, ST 43, hat der Magistrat angeboten, nach Abschluss der Arbeiten in der Comeniusstraße "die Verkehrssituation in diesem Bereich (zu) analysieren und gemeinsam mit dem Ortsbeirat in einem Planungsgespräch Handlungserfordernisse und -optionen (zu) erörtern." Die Arbeiten in der Comeniusstraße sind nun allem Anschein nach beendet. Dem Ortsbeirat ist sehr an der Analyse und dem angebotenen Planungsgespräch gelegen und er wünscht sich zur Vermeidung weiterer Verzögerungen deren zügige Aufnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Januar 2015STST 43Verkehrskonzept "Im Prüfling" und umliegende StraßenStellungnahme
  2. 25. August 2015OFOF 505/4Wann kommt das Verkehrskonzept für den Bereich Comeniusstraße/Im Prüfling/Usinger Straße et cetera?Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 8. September 2015Sie sind hier
    OMOM 4483Wann kommt das Verkehrskonzept für den Bereich Comeniusstraße/Im Prüfling/Usinger Straße et cetera?
    Direktanregung
  4. 23. November 2015Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 1606Wann kommt das Verkehrskonzept für den Bereich Comeniusstraße/Im Prüfling/Usinger Straße et cetera?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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