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Verkehrskonzept „Im Prüfling“ und umliegende Straßen

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3537 entstanden aus Vorlage: OF 412/4 vom 22.09.2014

Betreff: Verkehrskonzept "Im Prüfling" und umliegende Straßen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Ortsbeirat und (sofern erforderlich) einem Planungsbüro ein Verkehrskonzept für den Bereich um die Straße Im Prüfling (Bornheim) mit dem Ziel zu erstellen, eine Gleichverteilung der Verkehrsbelastung anzustreben.

Begründung: Die Straße Im Prüfling wurde entlang des Bethanien Krankenhauses für den Durchgangsverkehr gesperrt. Dies hat dazu geführt, dass ein wesentlicher Teil des bisher über diese Straße abgewickelten Verkehrs nunmehr durch andere Straßen in diesem Bereich Bornheims fließt (zum Beispiel Usinger Straße, Neebstraße, Weidenbornstraße, Comeniusstraße, Rodheimer Straße, Saalburgstraße). Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit versucht, die zusätzlich auftretenden Verkehrsbelastungen in diesen anderen Straßen durch punktuelle Änderungen der Verkehrsführung und Maßnahmen der Verkehrsberuhigung abzumildern, was nach Aussagen diverser Anwohner jedoch nur zum Teil gelungen ist. Mit einem abgestimmten Verkehrskonzept sollte nun ein neuer Versuch unternommen werden, eine für sämtliche Anwohner möglichst erträgliche Verkehrsbelastung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. September 2014OFOF 412/4Verkehrskonzept .Im Prüfling. und umliegende StraßenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Oktober 2014Sie sind hier
    OMOM 3537Verkehrskonzept „Im Prüfling“ und umliegende Straßen
    Direktanregung
  3. 12. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 43Verkehrskonzept "Im Prüfling" und umliegende StraßenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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