Halteverbot im Bereich südöstliche Carl-Benz-Straße
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Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4455 entstanden aus Vorlage: OF 537/11 vom 10.03.2019
Betreff: Halteverbot im Bereich südöstliche Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Querungshilfe der südöstlichen Carl-Benz-Straße die beiden ausgewiesenen Parkplätze auf der südwestlichen Seite der Carl-Benz-Straße aus Sicherheitsgründen und der besseren Einsicht in die Straße wegen aufzuheben.
Begründung: Die Querungshilfe in der südöstlichen Carl-Benz-Straße wird von vielen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern benutzt, um die Carl-Benz-Straße zu überqueren. Von Süden kommend existiert allerdings bei Benutzung der oben beschriebenen Parkplätze durch Lkws keine Einsicht in die Carl-Benz-Straße nach Westen. Die Querenden erkennen die Gefahr durch den ankommenden Verkehr nicht. Andererseits ist die Möglichkeit der Überquerung dringend notwendig und durch die vorhandene Querungshilfe an dieser Stelle sinnvoll. (Foto. Googlemaps 2019) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2019OFOF 537/11Halteverbot im Bereich südöstliche Carl-Benz-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. März 2019Sie sind hierOMOM 4455Halteverbot im Bereich südöstliche Carl-Benz-StraßeDirektanregung
- 24. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1212Haltverbot im Bereich südöstliche Carl-Benz-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats