Die sommerliche Nutzung der Einrichtungen des Waldspielparks Scheerwald schnellstmöglich gewährleisten
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zeitnah dafür sorgen, dass die Freizeitanlagen des Waldspielparks Scheerwald in Oberrad so bald wie möglich in vollem Umfang genutzt werden können.
Begründung
Der Ortsbeirat wurde von Anwohnern informiert, dass im Waldspielpark nicht alle Freizeitanlagen zur Nutzung zur Verfügung stehen. Besonders wurde bedauert, dass die Wassersprühanlage trotz hochsommerlicher Temperaturen nicht in Betrieb ist. Gleichzeitig wird sowohl auf der eigenen Internetseite der Stadt als auch in vielen weiteren Hinweisen im Internet das Sprühfeld als Attraktion für Kinder besonders hervorgehoben und es wird zum Besuch eingeladen, obwohl die Anlage gar nicht in Betrieb ist. Das ist ein Ärgernis und ein Armutszeugnis für unsere Stadt und muss sofort korrigiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2021OFOF 107/5Die sommerliche Nutzung der Einrichtungen des Waldspielparks Scheerwald schnellstmöglich gewährleistenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 2. Juli 2021Sie sind hierOMOM 437Die sommerliche Nutzung der Einrichtungen des Waldspielparks Scheerwald schnellstmöglich gewährleistenDirektanregung
- 27. September 2021Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1759Die sommerliche Nutzung der Einrichtungen des Waldspielparks Scheerwald schnellstmöglich gewähr-leistenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats