Einrichten einer Sperrfläche in der Gründenseestraße gegenüber der Hausnummer 37/Freiwillige Feuerwehr Fechenheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, eine Sperrfläche in der Gründenseestraße einzurichten, um der Feuerwehr das Herausfahren zu erleichtern. Dies ist notwendig, da trotz Parkverbot die Fläche häufig zugeparkt ist und das Verkehrszeichen nicht sichtbar ist.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Gründenseestraße gegenüber der Hausnummer 37 eine Sperrfläche einzurichten, um der Feuerwehr das Herausfahren aus ihrer Liegenschaft zu erleichtern.
Begründung
Zwar herrscht auf der genannten Seite absolutes Parkverbot (eingerichtet vor Hausnummer 36), gleichwohl wird aufgrund des Parkdrucks insbesondere die Fläche in der dortigen Kurve ordnungswidrig zugeparkt. Das Schild des Verkehrszeichens 283 ist mittlerweile verblasst und hinter einer Hecke zugewachsen, weshalb Autofahrer es schlichtweg nicht sehen. Trotzdem ist es wichtig, insbesondere der Feuerwehr ein ungehindertes Verlassen ihres Gerätehauses zu ermöglichen. Dazu ist es unabdingbar, eine Sperrfläche einzurichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2023OFOF 486/11Einrichten einer Sperrfläche in der Gründenseestraße gegenüber der Hausnummer 37/Freiwillige Feuerwehr FechenheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2023Sie sind hierOMOM 4343Einrichten einer Sperrfläche in der Gründenseestraße gegenüber der Hausnummer 37/Freiwillige Feuerwehr FechenheimDirektanregung
- 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 59Einrichten einer Sperrfläche in der Gründenseestraße gegenüber der Hausnummer 37/Freiwillige Feuerwehr FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats