Kalbach-Riedberg in den Sommerferien nicht abhängen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4333 entstanden aus Vorlage: OF 396/12 vom 10.02.2019
Betreff: Kalbach-Riedberg in den Sommerferien nicht abhängen Der Magistrat wird gebeten, die Auswirkungen der Sperrung der gesamten A-Strecke zwischen Südbahnhof und Heddernheim für Kalbach-Riedberg über die bisher verkündeten Maßnahmen hinaus zu lindern. Hierbei sollen insbesondere die folgenden Punkte geprüft werden: - Führung des SEV 2 nach oder über Heddernheimer Landstraße, um Riedwiese und Sandelmühle mit dem U-Bahn-Verkehr via Ginnheim zu verbinden; - Entschädigung von Jahreskarteninhabern betroffener Stadtteile, z. B. in Form einer kostenlosen Laufzeitverlängerung um einen Monat oder Erstattung für einen Monat; - Führung der Verstärkerfahrten der Linie 16 nicht bis Westbahnhof, sondern bis Hauptbahnhof.
Begründung: In den Sommerferien fahren immer noch rund 75 Prozent der normalen Fahrgäste. Die U-Bahn-Verbindung von Kalbach (U 2) und vom Riedberg (U 8) in die Innenstadt ist für viele Pendler die beste, schnellste und entspannteste Option. Die Führung des gesamten Verkehrs über SEV und Ginnheim verlängert die Fahrtzeiten je Strecke um circa 15 Minuten oder länger, was deutlich über der 10-Minuten-Garantie des RMV liegt. Um Pendler nicht dauerhaft zu vergraulen, scheint eine Linderung der Auswirkungen und teilweise Entschädigung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2019OFOF 396/12Kalbach und Riedberg in den Sommerferien nicht abhängenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Februar 2019Sie sind hierOMOM 4333Kalbach-Riedberg in den Sommerferien nicht abhängenDirektanregung
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 914Kalbach-Riedberg in den Sommerferien nicht abhängenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats