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Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Kalbach-Riedberg zur Sicherstellung attraktiver Stadtteile auf veränderte Anforderungen prüfen, ausrichten und entwickeln

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 12
52 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Nahversorgung in Kalbach-Riedberg bis zum Jahr 2030 zu prüfen und anzupassen. Dies ist notwendig, da sich die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger an die wohnortnahe Versorgung in den letzten Jahren verändert haben. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für eine attraktive und verfügbare Nahversorgung zu sichern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, am konkreten Beispiel von Kalbach-Riedberg den Anpassungsbedarf und die Maßnahmen zu beschreiben, wie die Rahmenbedingungen für eine attraktive und verfügbare wohnortnahe Versorgung im Jahr 2030 sichergestellt und entwickelt werden sollen. Der Ortsbeirat wünscht eine Vorstellung im Ortsbeirat mit Bürgerbeteiligung.

Begründung

Anforderungen und Gewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger zur wohnortnahen Versorgung haben sich in den letzten Jahren aus vielfältigen Gründen verändert. Stattfindende Transformationsprozesse verändern Stadtteile und stellen eine gewohnte Nahversorgung infrage. Ein auch in Zukunft attraktiver Stadtteil erfordert sowohl die Sicherstellung von zu Recht erwartbarer Basisleistungen der Nahversorgung als auch die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Nahversorgung. Wünsche der Bürgerinnen und Bürger betreffen insbesondere Waren des täglichen Bedarfs, hybride Konzepte des stationären und Onlinehandels mit Lieferboxen, den ÖPNV ergänzende Mobilitätslösungen innerhalb des Stadtteils, z. B. mit Lastenrädern, verfügbare Dienstleistungen (Bank/Services/Bargeldversorgung), Leistungen des Bürgeramts vor Ort in Zusammenspiel mit einer barrierefreien digitalen Verwaltung, Verfügbarkeit von Handwerksleistungen, funktionierende medizinische Grundversorgung mit Haus- und Fachärzten, leistungsfähige digitale Infrastruktur und eine attraktive Gastronomie.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. April 2023OFOF 415/12Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger in KalbachRiedberg zur Sicherstellung attraktiver Stadtteile auf veränderte Anforderungen prüfen, ausrichten und entwickelnOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
  2. 14. Juli 2023Sie sind hier
    OMOM 4320Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger in KalbachRiedberg zur Sicherstellung attraktiver Stadtteile auf veränderte Anforderungen prüfen, ausrichten und entwickeln
    Direktanregung
  3. 15. April 2024Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 722Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Kalbach-Riedberg zur Sicherstellung attraktiver Stadtteile auf veränderte Anforderungen prüfen, ausrichten und entwickelnStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 12
Sitzung 25 · 08.12.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 26 · 19.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 27 · 23.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 28 · 15.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-31

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