Neues Gymnasium in Bornheim/Ostend
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4181 entstanden aus Vorlage: OF 476/4 vom 05.05.2015
Betreff: Neues Gymnasium in Bornheim/Ostend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob er den Bedarf für ein weiteres Gymnasium im Ortsbezirk 4 sieht; 2. ob er die Möglichkeit sieht, durch frei werdende räumliche Kapazitäten in dem Gebäude der Frankfurt School of Finance & Management dort ein weiteres Gymnasium einzurichten; 3. ob er den Bedarf bei der Bebauung der Einhausung der A 661 sieht und ob die Möglichkeit besteht, im Zuge der Einhausung ein Gymnasium zu bauen?
Begründung: Durch den Kinderreichtum im Ortsbezirk gibt es einen hohen Bedarf an Plätzen an weiterführenden Schulen. In diesem Jahr kam es zu der Situation, dass vielen Kindern keiner ihrer drei Schulwünsche erfüllt bekommen konnten, sondern ihnen das neue Gymnasium in Nied vorgeschlagen wurde. Bornheim und Ostend wachsen immer mehr und werden noch stärker wachsen, u. a. bei der Realisierung der Einhausung der A 661. Der Ortsbeirat möchte deshalb frühzeitig auf das Problem aufmerksam machen und den Magistrat darum bitten, sich darüber bereits frühzeitig Gedanken zu machen, damit solche Situationen mit der Schulplatzvergabe, in denen die Eltern verzweifelt nach Lösungen suchen müssen, nicht noch einmal vorkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2015OFOF 476/4Neues Gymnasium in Bornheim/OstendOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Mai 2015Sie sind hierOMOM 4181Neues Gymnasium in Bornheim/OstendDirektanregung
- 24. August 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1207Neues Gymnasium in Bornheim/OstendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats