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Erhalt der Parkplätze im Bereich der Heinrich-Seliger-Straße 69 bis 71

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
44 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren5 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, das neu eingerichtete Halteverbot im Bereich der Heinrich-Seliger-Straße 69 bis 71 zu entfernen, um das Parken wieder zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da in der Wohnsiedlung ein hoher Parkdruck herrscht und die Anwohner auf die Parkplätze angewiesen sind.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Heinrich-Seliger-Straße 69 bis 71 das neu eingerichtete Halteverbot wieder zu entfernen und das Parken dort wieder zu ermöglichen.

Begründung

In der Wohnsiedlung herrscht ein hoher Parkdruck. Die Anwohnerinnen und Anwohner konnten mit ihren Autos bisher halbseitig auf dem Gehweg parken. Dies geschah ohne Beeinträchtigung der Fußgängerinnen und Fußgänger und des fließenden Verkehrs. Durch das nun eingerichtete Halteverbot sind 13 Parkplätze weggefallen. Viele Anwohnerinnen und Anwohner sind jedoch im Rahmen ihrer Berufstätigkeit auf das Auto und somit auch auf die Parkplätze angewiesen. Die derzeit weggefallenen Parkplätze befinden sich in einer Sackgasse, die ausschließlich von den Anliegern befahren wird. Es existiert keinerlei Durchgangsverkehr. Bisher hat das Vorhandensein der Parkplätze zu keinen Problemen geführt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Mai 2023OFOF 813/5Erhalt der Parkplätze im Bereich der Heinrich-Seliger-Straße 69 bis 71Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 16. Juni 2023Sie sind hier
    OMOM 4110Erhalt der Parkplätze im Bereich der Heinrich-Seliger-Straße 69 bis 71
    Direktanregung
  3. 2. April 2024Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 613Erhalt der Parkplätze im Bereich der Heinrich-Seliger-Straße 69 bis 71Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 5
Sitzung 24 · 20.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 25 · 24.11.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 26 · 26.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 27 · 23.02.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 28 · 15.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

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