Erhalt der Parkplätze im Bereich der Heinrich-Seliger-Straße 69 bis 71
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das neu eingerichtete Halteverbot im Bereich der Heinrich-Seliger-Straße 69 bis 71 zu entfernen, um das Parken wieder zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da in der Wohnsiedlung ein hoher Parkdruck herrscht und die Anwohner auf die Parkplätze angewiesen sind.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Heinrich-Seliger-Straße 69 bis 71 das neu eingerichtete Halteverbot wieder zu entfernen und das Parken dort wieder zu ermöglichen.
Begründung
In der Wohnsiedlung herrscht ein hoher Parkdruck. Die Anwohnerinnen und Anwohner konnten mit ihren Autos bisher halbseitig auf dem Gehweg parken. Dies geschah ohne Beeinträchtigung der Fußgängerinnen und Fußgänger und des fließenden Verkehrs. Durch das nun eingerichtete Halteverbot sind 13 Parkplätze weggefallen. Viele Anwohnerinnen und Anwohner sind jedoch im Rahmen ihrer Berufstätigkeit auf das Auto und somit auch auf die Parkplätze angewiesen. Die derzeit weggefallenen Parkplätze befinden sich in einer Sackgasse, die ausschließlich von den Anliegern befahren wird. Es existiert keinerlei Durchgangsverkehr. Bisher hat das Vorhandensein der Parkplätze zu keinen Problemen geführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2023OFOF 813/5Erhalt der Parkplätze im Bereich der Heinrich-Seliger-Straße 69 bis 71Ortsbeiratsantrag · CDU
- 16. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4110Erhalt der Parkplätze im Bereich der Heinrich-Seliger-Straße 69 bis 71Direktanregung
- 2. April 2024Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 613Erhalt der Parkplätze im Bereich der Heinrich-Seliger-Straße 69 bis 71Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1