Fahrradbügel Bürgersteig Ecke Usinger Straße/Wehrheimer Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, mehrere Fahrradbügel an der Ecke Usinger Straße/Wehrheimer Straße zu installieren, um den gestiegenen Bedarf an Fahrradstellplätzen, insbesondere für Lastenräder, zu decken. Dies ist besonders wichtig für die Familien mit Kleinkindern in diesem Viertel.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Usinger Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Erneuerung des Straßenabschnitts Im Prüfling vor dem Bethanien-Krankenhaus18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Gelenkbus der Buslinie M34 gegen elektrisch betriebenen Bus ersetzen18.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Gestaltung: Platz vor dem Haus Günthersburg17.10.2023 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Usinger Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, mehrere Fahrradbügel auf der freien Fläche vor dem Haus Wehrheimer Straße 1 zur Straße hin sowie einen oder zwei weitere Fahrradbügel auf dem Bürgersteig Ecke Usinger Straße/Wehrheimer Straße vor dem Haus Wehrheimer Straße 2 zu montieren.
Begründung
Durch die Zunahme der täglichen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in diesem Viertel und dem relativ hohen Anteil von Familien mit Kleinkindern, gibt es insbesondere einen Mangel an Stellplätzen für Lastenräder.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2023OFOF 314/4Fahrradbügel Bürgersteig Ecke Usinger Straße/Wehrheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 13. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4092Fahrradbügel Bürgersteig Ecke Usinger Straße/Wehrheimer StraßeDirektanregung
- 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1801Fahrradbügel Bürgersteig Ecke Usinger Straße/Wehrheimer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats