Sachstand Toiletten im Neubau Heinrich-von-Gagern-Gymnasium
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung der Toiletten im Neubau des Heinrich-von-Gagern-Gymnasiums zu prüfen. Die Toiletten sind in einem schlechten Zustand und stammen aus den 1960er-Jahren, was zu unhygienischen Verhältnissen führt. Eine Sanierung wird erwartet, um die Nutzung der Toiletten für Schülerinnen und Schüler zu verbessern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann eine Sanierung der Toiletten im Neubauteil des Heinrich-von-Gagern- Gymnasiums erfolgen wird.
Begründung
Die Toiletten des Neubaus stammen aus den 1960er-Jahren, inklusive Toilettenrinne ohne Spülung in den Jungentoiletten. Schülerinnen und Schüler sowie Elternvertreterinnen und Elternvertreter berichten von schlechten Zuständen, starkem Geruch und Kindern, die sich zu sehr vor den Toiletten ekeln, um diese zu benutzen, so berichtet am 23.05.2023 in der FAZ (https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/sanierungsstau-am-gagern-gymnasium-in-frankfurt-18910933.html).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2023OFOF 306/4Sachstand Toiletten im Neubau Heinrich-von-Gagern-GymnasiumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 13. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4087Sachstand Toiletten im Neubau Heinrich-von-Gagern-GymnasiumDirektanregung
- 6. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2053Sachstand Toiletten im Neubau Heinrich-von-Gagern-GymnasiumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats