Mehr Sicherheit für Radfahrende auf der Frankenallee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Radwegemarkierungen auf der Frankenallee zu entfernen und Fahrradsymbole mit Doppelpfeil hinzuzufügen, um die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen. Dies ist notwendig, da die aktuelle Verkehrsführung zu gefährlichen Situationen führt.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf dem kurzen Stück vor der Feuer- und Rettungswache 2 auf Höhe der Frankenallee 31 die Radwegemarkierungen im Kreuzungsbereich sowie auf dem Gehweg zu entfernen und mehrere Fahrradsymbole mit Doppelpfeil im Fahrbahnbereich zu ergänzen.
Begründung
In vorgenanntem Bereich sollen Radfahrende ein nur ca. 70 Meter langes Teilstück auf dem holprigen und viel zu schmalen Gehweg befahren. Es ist zu beobachten, dass die meisten Verkehrsteilnehmenden die Verkehrsführung nicht verstehen, viele Radfahrende auf der Fahrbahn weiterfahren und andere Radfahrende am Ende des kurzen Radweges wieder auf die Fahrbahn verschwenken. Das führt zu gefährlichen Situationen aller am Verkehr Teilnehmenden. An dieser Stelle wie auch an allen anderen Stellen der Frankenallee ist die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Über die gesamte Länge der Frankenallee sind bereits einige Fahrradsymbole mit Doppelpfeil auf dem Fahrbahnbelag markiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2021OFOF 83/1Mehr Sicherheit für Radfahrende auf der FrankenalleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Juni 2021Sie sind hierOMOM 398Mehr Sicherheit für Radfahrende auf der FrankenalleeDirektanregung
- 29. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2012Mehr Sicherheit für Radfahrende auf der FrankenalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1