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Anlegen einer Hundeauslauffläche in Oberrad

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 5 schlägt vor, in Oberrad eine Hundeauslauffläche einzurichten, da im Stadtteil dringend solche Flächen benötigt werden. Die beiden städtischen Flächen werden als geeignet erachtet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit sich die beiden im Besitz der Stadt Frankfurt am Main befindlichen Flächen

  1. Gemarkung Oberrad, Flur 30, Flurstück 35/1 und
  2. Gemarkung Oberrad, Flur 30, Flurstück 36/1,

die beide ca. 2.500 Quadratmeter umfassen, zur Einrichtung einer Hundeauslauffläche eignen.

Begründung

Im Stadtteil Oberrad werden dringend Hundeauslaufflächen benötigt. Aus Sicht des Ortsbeirates eignen sich die beiden im Besitz der Stadt Frankfurt am Main befindlichen Flächen dafür.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. April 2023OFOF 763/5Anlegen einer Hundeauslauffläche in OberradOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  2. 5. Mai 2023Sie sind hier
    OMOM 3957Anlegen einer Hundeauslauffläche in Oberrad
    Direktanregung
  3. 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1833Anlegen einer Hundeauslauffläche in OberradStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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