Taxiparkplätze in der Homburger Landstraße/Einmündung Obere Kreuzäckerstraße
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Anregung an den Magistrat vom 12.01.2010, OM 3842 entstanden aus Vorlage: OF 884/10 vom 22.12.2009
Betreff: Taxiparkplätze in der Homburger Landstraße/Einmündung Obere Kreuzäckerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den vorhandenen Parkplatz für die Taxen an der Homburger Landstraße/Einmündung Obere Kreuzäckerstraße aufzuheben und den allgemeinen Parklätzen zuzuordnen. Diese Plätze werden von Taxen nicht benutzt und gehen dem allgemeinen Bedarf verloren.
Begründung: Es ist seit Langem festzustellen, dass die Taxiparkplätze in der Homburger Landstraße/Einmündung Obere Kreuzäckerstraße nicht von Taxen benutzt werden. Da für diesen Teil der Homburger Landstraße ein verstärkter Bedarf an öffentlichem Parkraum besteht, liegt es auf der Hand, nicht genutzte Flächen diesem zuzuordnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2009OFOF 884/10Taxiparkplätze in der Homburger Landstraße/Einmündung Obere KreuzäckerstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. Januar 2010Sie sind hierOMOM 3842Taxiparkplätze in der Homburger Landstraße/Einmündung Obere KreuzäckerstraßeDirektanregung
- 23. März 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 434Taxiparkplätze in der Homburger Landstraße / Einmündung Obere KreuzäckerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats