Taxiparkplätze in der Homburger Landstraße/Einmündung Obere Kreuzäckerstraße
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Es ist seit Langem festzustellen, dass die Taxiparkplätze in der Homburger Landstrasse/ Einmündung Obere Kreuzäckerstrasse nicht von Taxen benutzt werden. Da für diesen Teil der Homburger Landstrasse ein verstärkter Bedarf an öffentlichem Parkraum besteht, liegt es auf der Hand, nicht genutzte Flächen diesem zuzuordnen.
Inhalt
Antrag vom 22.12.2009, OF 884/10
Betreff:
Taxiparkplätze in der Homburger Landstraße/Einmündung Obere Kreuzäckerstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, den vorhandenen Parkplatz für die Taxen an Homburger Landstrasse/ Einmundung Obere Kreuzäckerstrasse aufzuheben und den allgemeinen Parklätzen zuzuordnen. Diese Plätze werden von Taxen nicht benutzt und gehen dem allgemeinen Bedarf verloren.
Begründung:
Es ist seit Langem festzustellen, dass die Taxiparkplätze in der Homburger Landstrasse/ Einmündung Obere Kreuzäckerstrasse nicht von Taxen benutzt werden. Da für diesen Teil der Homburger Landstrasse ein verstärkter Bedarf an öffentlichem Parkraum besteht, liegt es auf der Hand, nicht genutzte Flächen diesem zuzuordnen.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2009Sie sind hierOFOF 884/10Taxiparkplätze in der Homburger Landstraße/Einmündung Obere KreuzäckerstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. Januar 2010OMOM 3842Taxiparkplätze in der Homburger Landstraße/Einmündung Obere KreuzäckerstraßeDirektanregung
- 23. März 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 434Taxiparkplätze in der Homburger Landstraße / Einmündung Obere KreuzäckerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme