Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger Landstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Fuß- und Radverkehr an der Baustelle auf der Friedberger Landstraße zu ergreifen. Dies umfasst die Einrichtung von Umfahrungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen und klare Handlungsempfehlungen. Ziel ist es, die Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren und eine sichere Nutzung der Verkehrswege zu gewährleisten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, entsprechende Markierung vorzunehmen und Schilder einzurichten, die dem Fuß- und Radverkehr eine Umfahrung der Baustelle entlang der Friedberger Landstraße in Richtung Norden, zwischen Mauerweg und Gaußstraße, aufzeigen. Weiterhin soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 20 entlang der Baustelle gelten und eine sichere Einfädelung für den Radverkehr auf die Fahrspur des Kfz -Verkehrs eingerichtet werden.
Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, in Zukunft den Fuß- und Radverkehr bei Planung und Genehmigung von Baustelleneinrichtungen, die die Nutzung von Radwegen und Bürgersteigen einschränken, stärker zu berücksichtigen, indem klare Handlungsempfehlungen für das Umfahren von Baustellen ausgewiesen werden.
Begründung
Der Ortsbeirat sieht in der Art der Einrichtung der Baustelle entlang des betroffenen Bereichs auf der Friedberger Landstraße eine Gefahrenquelle für den Fuß- und Radverkehr. Insbesondere durch die langanhaltende Einschränkung für die Nutzerinnen- und Nutzergruppen ist eine klare Handlungsempfehlung zur Umfahrung der Baustelle notwendig. Ein reines Wegfallen der Radspur auf der Friedberger Landstraße lässt Radfahrende vor der Baustelle ratlos zurück. Der Kfz-Verkehr rechnet an dieser Stelle nicht damit, dass er sich die Fahrspur mit dem Radverkehr teilen muss. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2023OFOF 476/3Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. März 2023Sie sind hierOMOM 3801Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger LandstraßeDirektanregung
- 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1491Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats