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Farbenblinde Autofahrer auf der Heerstraße

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Anregung an den Magistrat vom 27.10.2009, OM 3700 entstanden aus Vorlage: OF 606/7 vom 05.10.2009

Betreff: Farbenblinde Autofahrer auf der Heerstraße Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass an der Fußgängerampel Heerstraße/Ecke Schönberger Weg Verkehrskontrollen gegen Rotlichtsünder durchgeführt werden.

Begründung: Immer häufiger missachten Autofahrer die Ampel, wenn diese auf gelbe bzw. rote Signale wechselt. Nicht nur ein, sondern auch drei oder vier Autos fahren bei rotem Licht weiter. Die Gefährdung der Fußgänger erlangte ihren Höhepunkt, als ein Taxi, nachdem drei Autos vor ihm bei Rot anhielten, ausscherte, die Wagenkolonne überholte und bei rotem Licht die Ampel passierte. Es ist nicht auszudenken, was in einer solchen Situation passieren würde, wenn in diesem Moment ein Kind die Straße überqueren wollte. Eine abschreckende Kontrollmaßnahme ist dringend angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Oktober 2009OFOF 606/7Farbenblinde Autofahrer auf der HeerstraßeOrtsbeiratsantrag · REP
  2. 27. Oktober 2009Sie sind hier
    OMOM 3700Farbenblinde Autofahrer auf der Heerstraße
    Direktanregung
  3. 26. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 250Farbenblinde Autofahrer auf der HeerstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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