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Parkflächenmarkierungen auf der Offenbacher Landstraße hier: Zwischen Erbacher Straße und Buchrainplatz

Vorlagentyp: OM
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3633 entstanden aus Vorlage: OF 963/5 vom 26.09.2014

Betreff: Parkflächenmarkierungen auf der Offenbacher Landstraße hier: Zwischen Erbacher Straße und Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, auf der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung in die Erbacher Straße und dem Buchrainplatz Parkflächenmarkierungen in Form von Parkwinkeln aufzubringen.

Begründung: Im Mai 2014 wurde das Kopfsteinpflaster auf der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung in die Erbacher Straße und dem Buchrainplatz durch einen Asphaltbelag ersetzt. Vor dieser Maßnahme konnten die Autofahrerinnen und Autofahrer anhand des Kopfsteinpflasters abschätzen, wie weit man auf der Straße parken konnte, ohne die passierenden Straßenbahnen zu behindern. Durch den neuen Straßenbelag auf der Offenbacher Landstraße ist es sehr schwierig abzuschätzen, wie weit das Auto auf der Straße geparkt werden kann. Oft wird entweder zu weit auf dem Bürgersteig geparkt oder das Auto steht zu weit auf der Straße und die Straßenbahn kann das parkende Auto nicht passieren. Eine klare Kennzeichnung und Abgrenzung des Parkbereiches sollte daher möglichst bald umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. September 2014OFOF 963/5Parkflächenmarkierung auf der Offenbacher Landstraße hier: Zwischen Erbacher Straße und BuchrainplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. November 2014Sie sind hier
    OMOM 3633Parkflächenmarkierungen auf der Offenbacher Landstraße hier: Zwischen Erbacher Straße und Buchrainplatz
    Direktanregung
  3. 16. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 260Parkflächenmarkierungen auf der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Erbacher Straße und BuchrainplatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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