Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Das Schulgelände der Ernst-Reuter-Schulen unter ökologischen Gesichtspunkten planen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
37 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, das Schulgelände der Ernst-Reuter-Schulen ökologisch zu planen, um die Aufenthaltsqualität für die Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Dies umfasst die Gestaltung von Spielflächen, Ruhezonen und die Verwendung von wasser speichernden Rasenflächen. Ziel ist es, ein neues Schulzentrum für den Frankfurter Norden zu schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Umwelt und Energie verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, ergänzend zu den Renovierungen und Neubauten auf dem Gelände der Ernst-Reuter-Schulen den umgebenden Campus (Schulhof) ebenfalls neu zu planen, sodass

  1. die Aufenthaltsqualität für die Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe als auch der Oberstufe verbessert wird, es sind Spielflächen als auch Ruhezonen und Treffpunkte (mit Bänken) zu gestalten;
  2. notwendige befahrbare Flächen mit Platten anstelle von Asphaltdecken ausgelegt werden;
  3. möglichst viele der Außenflächen als Wasser speichernde Rasenflächen angelegt werden und Bäume und Sträucher gepflanzt werden, die über Mittag Schattenplätze sind.

Für die Pflege, Entwicklung und Instandhaltung der Außenbereiche der Schulen muss es mit dem Ende der Bauphase eine Stellenzuweisung für die Schulen geben.

Begründung

Nach der Planungs- und Bauphase sollen die Ernst-Reuter-Schulen ein neues Schulzentrum für den Frankfurter Norden werden, das heißt auch, es sollen mehr Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden und es gibt nicht nur vor sondern auch nachmittags einen erhöhten Bedarf an ansprechenden Außenflächen, die von allen genutzt werden und in Sommermonaten auch für Unterricht geeignet sind. Es gibt schon Beispiele für einen so gestalteten Campus, der nicht nur das Lernklima unterstützt, sondern auch auf den Stadtteil ausstrahlt und durch seine Anlage einen Beitrag zur Erhaltung der Umwelt und zum Wohlbefinden der Menschen leistet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Februar 2023OFOF 255/8Das Außengelände der Ernst Reuter Schulen planenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 23. Februar 2023Sie sind hier
    OMOM 3597Das Schulgelände der ErnstReuterSchulen unter ökologischen Gesichtspunkten planen
    Direktanregung
  3. 20. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 2146Das Schulgelände der Ernst-Reuter-Schulen unter ökologischen Gesichtspunkten planenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 8
Sitzung 23 · 21.09.2023
TO I, TOP 51
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 24 · 19.10.2023
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen