Anstehende Sanierung des Alfred-Marchand-Hauses in Preungesheim
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Unterbringung von rund 70 Kindern während der Sanierung des Alfred-Marchand-Hauses in Preungesheim zu prüfen. Die Sanierung ist für Anfang 2024 geplant, und die Kinder sollen während dieser Zeit nicht weit entfernt untergebracht werden.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen insbesondere der ABG Holding sowie des ABI um rasche Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und wo der Hort sowie die Kita einschließlich Krabbelgruppe mit insgesamt rund 70 Kindern für die Zeit der bald anstehenden Sanierung des Alfred-Marchand-Hauses in Preungesheim interi mistisch unterkommen können. Von Interesse ist auch, wie und wann der Umzug der betroffenen Einrichtungen erfolgen soll.
Begründung
Das Haus muss offenbar im Dezember 2023 geräumt werden und soll ab Anfang 2024 für mindestens fünf Monate saniert werden. Während der Sanierung sollte die Unterbringung der Hort- und Kitakinder nicht zu weit entfernt in Preungesheim geregelt werden können. Eventuell kann die Unterbringung in vorhandenen Räumlichkeiten oder auch Containern auf Grundstücken vor Ort erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2023OFOF 510/10Anstehende Sanierung des Alfred-Marchand-Hauses in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Februar 2023Sie sind hierOMOM 3497Anstehende Sanierung des Alfred-Marchand-Hauses in PreungesheimDirektanregung
- 18. September 2023STST 1883Anstehende Sanierung des Alfred-Marchand-Hauses in PreungesheimStellungnahme
- 20. November 2023OFOF 713/10Alfred-Marchand-HausOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Dezember 2023OMOM 4867Alfred-Marchand-HausDirektanregung
- 13. September 2024Antwort des Magistrats · nach 86 WochenSTST 1662Alfred-Marchand-HausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2