Friedhof Kalbach - auch hier anonyme Urnenbestattungen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Schaffung von Flächen für anonyme Urnenbestattungen auf dem Friedhof Kalbach, um der steigenden Nachfrage der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass Angehörige derzeit weite Wege zu anderen Grabstätten zurücklegen müssen. Die langfristige Planung wird als notwendig erachtet.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten , zeitnah auch auf dem Friedhof Kalbach Flächen für anonyme Bestattungen einzurichten.
Begründung
In der heutigen Zeit ist der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einer anonymen Urnenbestattung keine Ausnahme mehr, sondern ganz im Gegenteil, die Nachfrage wird immer größer. Aktuell finden solche Bestattungen für den Ortsbezirk Kalbach-Riedberg in umliegenden Stadtteilen oder auf dem Parkfriedhof Heiligenstock statt. Das bedeutet aber, dass die Angehörigen der Verstorbenen weite Wege zur Grabstätte bewältigen müssen. Da die aktuell großen Lücken bei Erd- und Urnengräbern nicht sofort umgewandelt werden können, ist eine langfristige Planung erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2023OFOF 343/12Friedhof Kalbach - auch hier anonyme Urnen-BestattungenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Januar 2023Sie sind hierOMOM 3475Friedhof Kalbach - auch hier anonyme UrnenbestattungenDirektanregung
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 838Friedhof Kalbach - auch hier anonyme UrnenbestattungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats