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Umstellung des Ampelsignals auf der Omegabrücke

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 343 entstanden aus Vorlage: OF 36/11 vom 27.08.2011

Betreff: Umstellung des Ampelsignals auf der Omegabrücke Der Magistrat möge prüfen, ob die Ampel auf der Omegabrücke zwischen circa 21.00 Uhr und 5.00 Uhr auf Blinksignal umgestellt werden kann.

Begründung: Bei der oben genannten Brücke handelt es sich um das Verbindungstück zwischen Fechenheim-Nord und Süd beziehungsweise der Hanauer Landstraße und Kilianstädter Straße. Der Verkehrsfluss ist in dem genannten Zeitraum sehr gering. Der genaue Zeitraum sollte aber noch einmal überprüft werden. Die wenigen Autos, die diese Brücke überqueren, werden durch die momentane Ampelschaltung zum Anhalten gezwungen. Hierdurch entstehen für die Autos unnötige Wartezeiten, die aufgrund des laufenden Motors oder durch das Anfahren zu zusätzlichen Lärm- und Umweltbelastungen führen. Manche Autofahrerinnen und Autofahrer fahren beim Wechsel auf das Rotsignal sogar schneller, um den Wartezeiten zu entgehen. Durch die Umstellung der Ampelschaltung auf das Blinksignal würde der Verkehr in diesem Zeitraum besser fließen. Zudem könnten Lärm- und Umweltbelastungen reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. August 2011OFOF 36/11Umstellung des Ampelsignals auf der OmegabrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 12. September 2011Sie sind hier
    OMOM 343Umstellung des Ampelsignals auf der Omegabrücke
    Direktanregung
  3. 19. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1430Umstellung des Ampelsignals auf der OmegabrückeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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