Barrierefreier Zugang zu Sitzbänken am Literaturhaus
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, einen barrierefreien Zugang zu den Sitzbänken am Literaturhaus zu schaffen, da der aktuelle Zugang über Stufen nicht barrierefrei ist. Durch kostengünstige Maßnahmen wie den Anbau einer Rampe können Menschen mit eingeschränkter Gehfähigkeit diesen Standort erreichen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, für einen barrierefreien Zugang zu den Sitzbänken gegenüber des Literaturhauses zwischen den beiden Brücken sorgen zu lassen.
Begründung
Der Zugang ist nur über Stufen und somit nicht barrierefrei erreichbar. Durch den Anbau einer Rampe oder das Schleifen und Ankeilen der Stufen lässt sich die notwendige Barrierefreiheit kostengünstig herstellen. So können Menschen mit eingeschränkter Gehfähigkeit und ihre Begleitpersonen gemeinsam diesen interessanten Standort erreichen und die Sitzbänke nutzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2023OFOF 706/1Barrierefreier Zugang zu Sitzbänken am LiteraturhausOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Januar 2023Sie sind hierOMOM 3406Barrierefreier Zugang zu Sitzbänken am LiteraturhausDirektanregung
- 5. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1225Barrierefreier Zugang zu Sitzbänken am LiteraturhausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.