Ausbau S 6: Lärmschutz für Bestandsstrecke und Sanierung des Westbahnhofs
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3339 entstanden aus Vorlage: OF 577/2 vom 24.05.2018
Betreff: Ausbau S 6: Lärmschutz für Bestandsstrecke und Sanierung des Westbahnhofs Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge des S-Bahn-Ausbaus Lärmschutzmaßnahmen auch entlang der Bestandsstrecke in Bockenheim mit Mitteln aus dem Bundesprogramm "Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes" realisiert werden können; 2. gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen der Deutschen Bahn AG zu klären, wie die Sanierung und barrierefreie Gestaltung des Westbahnhofs in zeitlichem Zusammenhang mit den Ausbaumaßnahmen realisiert werden kann. Über die Ergebnisse ist dem Ortsbeirat 2 zu berichten.
Begründung: Ergebnis eines Informationstermins mit der DB Netz AG. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2018OFOF 577/2Ausbau S 6: Lärmschutz für Bestandsstrecke und Sanierung des WestbahnhofsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3339Ausbau S 6: Lärmschutz für Bestandsstrecke und Sanierung des WestbahnhofsDirektanregung
- 8. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1977Ausbau S 6: Lärmschutz für Bestandsstrecke und Sanierung des WestbahnhofsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats