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Fußgängerüberwege an der Orber Straße/Cassellastraße

Vorlagentyp: OM
43 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3321 entstanden aus Vorlage: OF 378/11 vom 26.04.2018

Betreff: Fußgängerüberwege an der Orber Straße/Cassellastraße Der Magistrat wird aufgefordert, zwei weitere Fußgängerüberwege an der Orber Straße/Cassellastraße einzurichten, um die Schulwegsicherung im Schuljahr 2018/2019 sicherzustellen.

Begründung: Die Freie Christliche Schule zieht noch in diesem Jahr von der Jakobsbrunnenstraße in ihren Neubau auf das Gelände der Klassikstadt, sodass das nächste Schuljahr in dem neuen Gebäude beginnen wird. Der Haupteingang der Schule wird über die Zufahrt der Klassikstadt in der Orber Straße 4a zu erreichen sein. Dies wird auch die postalische Anschrift werden. Momentan ist an der Kreuzung bereits ein Fußgängerüberweg über die Orber Straße, rechtsseitig in Richtung Wächtersbacher Straße, angelegt. Es sollte mindestens noch ein weiterer Fußgängerüberweg über die Cassellastraße angelegt werden, um den Schülern das gefahrlose Überqueren der Cassellastraße zu ermöglichen. Wünschenswerterweise könnte die gesamte Kreuzung mit Fußgängerüberwegen ausgestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. April 2018OFOF 378/11Fußgängerüberwege an der Orber Straße/CassellastraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 11. Juni 2018Sie sind hier
    OMOM 3321Fußgängerüberwege an der Orber Straße/Cassellastraße
    Direktanregung
  3. 3. September 2018STST 1741Fußgängerüberwege an der Orber Straße/CassellastraßeStellungnahme
  4. 18. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 379Fußgängerüberwege an der Orber Straße/CassellastraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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