Raserei in der Töngesgasse wirksam verhindern
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Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3235 entstanden aus Vorlage: OF 616/1 vom 22.05.2018
Betreff: Raserei in der Töngesgasse wirksam verhindern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um das Problem der Raser bzw. der sogenannten Profilierungsfahrer in der Töngesgasse, beispielsweise durch bauliche Maßnahmen oder technische Mittel zur Geschwindigkeitskontrolle, zu verringern.
Begründung: Die Töngesgasse liegt auf der beliebten Innenstadtrunde, die Autofahrerinnen und Autofahrer zum Posen mit getunten Autos nutzen. Am Friedrich-Stoltze-Platz vorbei wird in der Töngesgasse beschleunigt und, vor allem an Wochenenden in den Nachtstunden, eine erhebliche Lärmbelästigung mit aufheulenden Motoren verursacht. Die Polizei hat versucht, diesem Problem mit Razzien zur Dezibelkontrolle beizukommen und spricht davon, dass "im vergangenen Jahr zahlreiche Beschwerden eingegangen" seien. Der Frühling hat aber gezeigt, dass diese Maßnahmen nicht dauerhaft wirksam sind. Aus diesem Grund braucht es andere Mittel, um die andauernde Belästigung der Anwohnerinnen und Anwohner zu begrenzen oder zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2018OFOF 616/1Raserei in der Töngesgasse wirksam verhindernOrtsbeiratsantrag · Die_PARTEI
- 5. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3235Raserei in der Töngesgasse wirksam verhindernDirektanregung
- 3. September 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1712Raserei in der Töngesgasse wirksam verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats