Zugang ins Berkersheimer Niddatal über den EÜ Wiesengarten öffnen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die barrierefreie und verkehrssichere Erreichbarkeit des Berkersheimer Niddatals über die EÜ Wiesengarten zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da der bisherige Übergang an der S-Bahn-Station Berkelsheim geschlossen wurde und eine Zuwegung für die Kerb im September 2023 erforderlich ist.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen der Deutschen Bahn AG gebeten, die jahreszeitunabhängige, barrierefreie und verkehrssichere Erreichbarkeit des Berkersheimer Niddatals via die EÜ Wiesengarten schnellstmöglich und dauerhaft offen zu halten, zumal der bisherige schienengleiche Übergang an der S-Bahn-Station "Berkersheim" leider bereits von der Bahn geschlossen wurde. Dabei ist unter anderem auch die barrierefreie Zuwegung des Kerbeplatzes für die
257. Berkersheimer Kerb im September 2023 zu ermöglichen.
Begründung
Die Informationen beziehungsweise Ankündigungen zu bisherigen Maßnahmen der zuständigen Deutschen Bahn AG waren zuletzt meist vor Ort leider nicht wirklich hilfreich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2022OFOF 476/10Zugang ins Berkersheimer Niddatal über den EÜ Wiesengarten öffnenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Dezember 2022Sie sind hierOMOM 3232Zugang ins Berkersheimer Niddatal über den EÜ Wiesengarten öffnenDirektanregung
- 24. März 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 794Zugang ins Berkersheimer Niddatal über den EÜ Wiesengarten öffnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats