Verkehrsberuhigter Bereich im Teilstück der Burgstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2009, OM 3229 entstanden aus Vorlage: OF 679/3 vom 06.04.2009
Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Teilstück der Burgstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob ein Teilstück der Burgstraße, die ehemalige Feuerwehrzufahrt, heute Zufahrt zur Wohnanlage "Im Burghof", als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden kann.
Begründung: Das angesprochene Teilstück der Burgstraße ist eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit. Hier kreuzt der Schulweg der Merianschule und im direkten Umfeld befinden sich zwei Kindereinrichtungen und seit Kurzem eine Einrichtung des Gehörlosenbundes. Im Rahmen des im Nordend üblichen Parkplatzsuchverkehrs wird die Straße häufig von Parkplatzsuchenden benutzt. Die Straße endet an einer Schranke, die als Zufahrt für die Tiefgarage der Wohnanlage "Im Burghof" dient. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen in der Straße und an der Einmündung zur Burgstraße, zum einen durch die rückwärtsfahrenden Autos und zum anderen durch die Missachtung der Vorfahrt durch Verkehrsteilnehmer auf der Burgstraße. Das Straßenteilstück bietet sich als verkehrsberuhigter Bereich an und wird als solcher sicherlich rege genutzt werden, gleichzeitig könnten dadurch die verschiedenen gefährlichen Situationen wirkungsvoll entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2009OFOF 679/3Spielstraße im Teilstück der BurgstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Mai 2009Sie sind hierOMOM 3229Verkehrsberuhigter Bereich im Teilstück der BurgstraßeDirektanregung
- 28. Juli 2009Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1081Verkehrsberuhigter Bereich im Teilstück der BurgstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats