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Musikunterricht in Fechenheim

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 27.04.2009, OM 3206 entstanden aus Vorlage: OF 325/11 vom 26.03.2009

Betreff: Musikunterricht in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die städtische "Musikschule Frankfurt" Fechenheim wieder als Unterrichtsort in ihr Programmangebot aufnimmt.

Begründung: Die Musikschule Frankfurt wirbt in ihrer Eigendarstellung (im Internet) damit, dass sie in allen Stadtteilen Frankfurts, nach dem Motto "Kurze Beine - kurze Wege", vertreten sei. Diese Aussage ist seit geraumer Zeit in Fechenheim nicht mehr zutreffend. Während früher an zwei Standorten in Fechenheim-Süd (Freiligrathschule und Freie Christliche Schule) Musikunterricht angeboten wurde, werden Interessenten nun auf das Ostend, Seckbach, Bornheim oder die Schirn verwiesen. Angesichts der Entfernungen steigt damit für Familien jüngerer Kinder die Schwierigkeit, Musikunterricht für ihre Kinder zu organisieren, erheblich an. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine mit öffentlichen Geldern subventionierte Einrichtung in zentralen Vierteln mit bildungsnaher, finanziell besser gestellter Klientel wohnortnahen Musikunterricht anbietet, in einem abgelegenen Stadtteil wie Fechenheim, mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen, jedoch keinerlei Angebote macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. März 2009OFOF 325/11Musikunterricht in FechenheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 27. April 2009Sie sind hier
    OMOM 3206Musikunterricht in Fechenheim
    Direktanregung
  3. 16. Juli 2009Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 994Musikunterricht in FechenheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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