Musikunterricht in Fechenheim
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 27.04.2009, OM 3206 entstanden aus Vorlage: OF 325/11 vom 26.03.2009
Betreff: Musikunterricht in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die städtische "Musikschule Frankfurt" Fechenheim wieder als Unterrichtsort in ihr Programmangebot aufnimmt.
Begründung: Die Musikschule Frankfurt wirbt in ihrer Eigendarstellung (im Internet) damit, dass sie in allen Stadtteilen Frankfurts, nach dem Motto "Kurze Beine - kurze Wege", vertreten sei. Diese Aussage ist seit geraumer Zeit in Fechenheim nicht mehr zutreffend. Während früher an zwei Standorten in Fechenheim-Süd (Freiligrathschule und Freie Christliche Schule) Musikunterricht angeboten wurde, werden Interessenten nun auf das Ostend, Seckbach, Bornheim oder die Schirn verwiesen. Angesichts der Entfernungen steigt damit für Familien jüngerer Kinder die Schwierigkeit, Musikunterricht für ihre Kinder zu organisieren, erheblich an. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine mit öffentlichen Geldern subventionierte Einrichtung in zentralen Vierteln mit bildungsnaher, finanziell besser gestellter Klientel wohnortnahen Musikunterricht anbietet, in einem abgelegenen Stadtteil wie Fechenheim, mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen, jedoch keinerlei Angebote macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. März 2009OFOF 325/11Musikunterricht in FechenheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. April 2009Sie sind hierOMOM 3206Musikunterricht in FechenheimDirektanregung
- 16. Juli 2009Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 994Musikunterricht in FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats