Ersatz eines Feuerwehrautos bei der Freiwilligen Feuerwehr Nieder-Erlenbach durch ein gleichwertiges Fahrzeug
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM 3187 entstanden aus Vorlage: OF 210/13 vom 02.06.2014
Betreff: Ersatz eines Feuerwehrautos bei der Freiwilligen Feuerwehr Nieder-Erlenbach durch ein gleichwertiges Fahrzeug Der Magistrat wird gebeten, den in den nächsten Wochen vorgesehenen Austausch eines alten Feuerwehrautos aus dem Jahr 1982, das einen Notwassertank von 2. 000 Liter enthält und aufgrund seiner Motorleistung einen Anhänger mit Lichtmast ziehen kann, durch ein gleichwertiges Fahrzeug vorzunehmen.
Begründung: In den letzten Jahrzehnten hat sich erwiesen, dass sowohl der Notwassertank als auch der Lichtmast bei Brandstellen und Unfallorten außerhalb der sofortigen Verfügbarkeit von Hydranten oder starken Lichtquellen für die Lösch- und Bergungsaktion sehr hilfreich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2014OFOF 210/13Ersatz eines Feuerwehrautos bei der Freiwilligen Feuerwehr Nieder-Erlenbach durch ein gleichwertiges FahrzeugOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 3. Juni 2014Sie sind hierOMOM 3187Ersatz eines Feuerwehrautos bei der Freiwilligen Feuerwehr Nieder-Erlenbach durch ein gleichwertiges FahrzeugDirektanregung
- 1. September 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1140Ersatz eines Feuerwehrautos bei der Freiwilligen Feuerwehr Nieder-Erlenbach durch ein gleichwertiges FahrzeugStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats