Verbesserung der Situation am Bruchfeldplatz
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Situation am Bruchfeldplatz durch Kontrollen des Ordnungsamtes zu verbessern. Dies ist notwendig, da dort Alkohol konsumiert wird und der Platz vermüllt ist, was insbesondere für den angrenzenden Kinderspielplatz problematisch ist.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Bruchfeldplatz — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in Frankfurt-Niederrad Antrag auf Fällung von 4 Bäumen auf dem Bruchfeldplatz21.08.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Zusätzliche Trinkbrunnen für Niederrad errichten25.05.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fehler aus Europagarten und Paul-Arnsberg-Platz nicht wiederholen17.02.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Bruchfeldplatz per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, durch Kontrollen des Ordnungsamtes die Einhaltung von § 7 Abs. 1 Gefahrenabwehrverordnung und von § 9 Abs. 1 Satz 1 Abfallsatzung am Bruchfeldplatz zu überwachen und bei Zuwiderhandlung entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten.
Begründung
Die aktuelle Situation am Bruchfeldplatz ist nicht hinnehmbar. Zum einen findet dort bisweilen extensiver Alkoholkonsum statt, zum anderen ist der Platz durch das achtlose Wegwerfen von Abfällen vermüllt. Diese Problematik muss, gerade auch im Hinblick auf den dortigen Kinderspielplatz, beseitigt werden. Gemäß § 7 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist es verboten, auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen und in Spielparks alkoholische Getränke zu verzehren oder anderen zum Verzehr zu überlassen. Gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1 der Gefahrenabwehrverordnung stellt eine Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit dar, die gem. § 13 Abs. 4 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt sind die von der Stadt einzusammelnden Abfälle in die jeweiligen Abfallbehälter entsprechend deren Zweckbestimmung einzufüllen. Ein Verstoß hiergegen stellt gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 7 der Abfallsatzung eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß § 24 Abs. 2 mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Mit den vorbezeichneten bestehenden Regelungen ist es möglich, die Problematik am Bruchfeldplatz zu beseitigen. Diese Regelungen müssen allerdings kontrolliert und umgesetzt werden. Vorliegend besteht ein Defizit beim Vollzug dieser Regelungen. Diesem Defizit ist durch den Einsatz der Kräfte des Ordnungsamtes zu begegnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2022OFOF 613/5Verbesserung der Situation am BruchfeldplatzOrtsbeiratsantrag · FDP
- 25. November 2022Sie sind hierOMOM 3161Verbesserung der Situation am BruchfeldplatzDirektanregung
- 24. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 551Verbesserung der Situation am BruchfeldplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats