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Verbesserung der Situation am Bruchfeldplatz

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Situation am Bruchfeldplatz durch Kontrollen des Ordnungsamtes zu verbessern. Dies ist notwendig, da dort Alkohol konsumiert wird und der Platz vermüllt ist, was insbesondere für den angrenzenden Kinderspielplatz problematisch ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Bruchfeldplatz — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

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Neues zu Bruchfeldplatz per E-Mail

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, durch Kontrollen des Ordnungsamtes die Einhaltung von § 7 Abs. 1 Gefahrenabwehrverordnung und von § 9 Abs. 1 Satz 1 Abfallsatzung am Bruchfeldplatz zu überwachen und bei Zuwiderhandlung entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten.

Begründung

Die aktuelle Situation am Bruchfeldplatz ist nicht hinnehmbar. Zum einen findet dort bisweilen extensiver Alkoholkonsum statt, zum anderen ist der Platz durch das achtlose Wegwerfen von Abfällen vermüllt. Diese Problematik muss, gerade auch im Hinblick auf den dortigen Kinderspielplatz, beseitigt werden. Gemäß § 7 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist es verboten, auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen und in Spielparks alkoholische Getränke zu verzehren oder anderen zum Verzehr zu überlassen. Gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1 der Gefahrenabwehrverordnung stellt eine Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit dar, die gem. § 13 Abs. 4 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt sind die von der Stadt einzusammelnden Abfälle in die jeweiligen Abfallbehälter entsprechend deren Zweckbestimmung einzufüllen. Ein Verstoß hiergegen stellt gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 7 der Abfallsatzung eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß § 24 Abs. 2 mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Mit den vorbezeichneten bestehenden Regelungen ist es möglich, die Problematik am Bruchfeldplatz zu beseitigen. Diese Regelungen müssen allerdings kontrolliert und umgesetzt werden. Vorliegend besteht ein Defizit beim Vollzug dieser Regelungen. Diesem Defizit ist durch den Einsatz der Kräfte des Ordnungsamtes zu begegnen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2022OFOF 613/5Verbesserung der Situation am BruchfeldplatzOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 25. November 2022Sie sind hier
    OMOM 3161Verbesserung der Situation am Bruchfeldplatz
    Direktanregung
  3. 24. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 551Verbesserung der Situation am BruchfeldplatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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