Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Umrüstung der Gaslaternen - Bornheim/Ostend nicht hinters LED-Licht führen

Vorlagentyp: OM
88 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM 3150 entstanden aus Vorlage: OF 385/4 vom 11.05.2014

Betreff: Umrüstung der Gaslaternen - Bornheim/Ostend nicht hinters LED-Licht führen Vorgang: OM 799/12 OBR 4; OM 1346/12 OBR 3; ST 1496/13; M 69/14 Der Magistrat wird gebeten, a) in seiner Bau- und Finanzierungsvorlage zur Umrüstung von Gasleuchten die Anregung des Ortsbeirates vom 17. Januar 2012, OM 799, zu berücksichtigen; b) den Kriterienkatalog für die Auswahl und Abgrenzung von Umrüstungsgebieten mit LED-Technik so zu überarbeiten, dass dieser schlüssig wird und auf Verständnis stoßen kann; zu prüfen und zu berichten, c) ob die jetzt noch vorhandenen höheren Umrüstungskosten für LED-Leuchten gegenüber konventionellen Laternen aller Voraussicht nach tatsächlich bis zum geplanten Abschluss der Umrüstungsarbeiten im Jahr 2025 bestehen bleiben; d) ob der Betrieb von LED-Lampen gegenüber konventioneller Elektro-Laternen günstiger ist und wenn ja, nach welchem Zeitraum sich die laut Magistrat bestehenden höheren Umrüstungskosten amortisiert haben; e) ob bereits ein Vertrag mit der Mainova AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften besteht, der den Magistrat in seiner Entscheidung, wie viele Gaslaternen auf konventionelle Elektrik statt auf LED-Technik umgestellt werden sollen, in irgendeiner Art und Weise bindet oder beeinflusst.

Begründung: Zu a): Der Ortsbeirat 4 unterstützt den Umbau der alten Gaslaternen auf die neue LED-Beleuchtung und hat den Magistrat gebeten, mit der Umrüstung in seinem Ortsbezirk zu beginnen (OM 799). Der Ortsbeirat 3 wandte sich ein halbes Jahr später mit dem gleichen Ansinnen an den Magistrat (OM 1346). Nicht vertretbar ist es nun, dass der Magistrat in seinem Vortrag vom 28.03.2014, M 69, die Anregung des Ortsbeirates 3 in Punkt 5. seines Vortrages berücksichtigt, die Anregung des Ortsbeirates 4 dagegen vollkommen außer Acht lässt. Zu b): Der Magistrat behauptet in seinem Vortrag, die "Kriterien für eine Definition als Umrüstungsgebiet beruhen auf vorhandenen, fachlich fundierten Grundlagen: [. .]" Dagegen kündigt der Magistrat gegenüber dem Ortsbeirat 3 am 14. Oktober 2013 (ST 1496) an: "Der Magistrat wird ferner die positive Grundhaltung und den Wunsch des Ortsbeirats, die in der Anregung zum Ausdruck gebracht wird, dahin gehend berücksichtigen, dass ein entsprechender Umrüstungsschwerpunkt im Ortsbezirk 3 gesetzt wird." Tatsächlich schafft dann der Magistrat im Sinne der Stellungnahme - und eben nicht im Sinne der in der Vorlage M 69 aufgestellten Kriterien - einen Umrüstungsschwerpunkt im Nordend. Mit solchen Konstruktionen schafft der Magistrat für ein wichtiges Anliegen - der Umstellung der Gaslaternen auf einen elektrischen Betrieb - keine Akzeptanz. Zu c): Angesichts der Preisentwicklung der LED-Leuchten in der letzten Dekade ist es fraglich, ob der Preis für die LED-Leuchten in den nächsten 11 Jahren nicht weiter sinkt und 2025 sogar unter dem Preis der konventionellen Leuchten liegen könnte. Zu d): Leider beziffert der Magistrat zwar die preislichen Unterschiede zwischen konventionellen Laternen und LED-Leuchten bei der Umrüstung (Gas: 5.772 Euro, konventioneller Strom: 9.780 Euro, LED-Leuchte: 10.905 Euro), zu den Preisdifferenzen im alltäglichen Betrieb nimmt der Magistrat jedoch keine Stellung. Da die LED-Leuchten deutlich weniger Strom verbrauchen, müssten diese trotz höherer Umrüstungskosten - auf die gesamte Lebenszeit einer solchen Laterne gerechnet - günstiger sein. Zu e): Fraglich ist dann, warum der Magistrat angesichts der Vorteile der LED-Technik nur 1.421 von 5.467 Gaslaternen auf LED-Beleuchtung umstellen möchte und stattdessen bis 2025 4.046 neue konventionelle Lampen in Betrieb nehmen will. Erklären würde sich dies durch vertragliche Bindungen, von denen der Ortsbeirat noch nicht unterrichtet wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Oktober 2013STST 1496Nachhaltiges Energiesparen: LEDs statt Gaslicht im NordendStellungnahme
  2. 11. Mai 2014OFOF 385/4Umrüstung der Gaslaternen - Bornheim/Ostend nicht hinters LED-Licht führenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 13. Mai 2014Sie sind hier
    OMOM 3150Umrüstung der Gaslaternen - Bornheim/Ostend nicht hinters LED-Licht führen
    Direktanregung
  4. 20. Oktober 2014STST 1369Umrüstung der Gaslaternen - Bornheim/Ostend nicht hinters LED-Licht führenStellungnahme
  5. 19. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 88 WochenSTST 882Umrüstung der Gaslaternen - Bornheim/Ostend nicht hinters LED-Licht führenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 34 · 07.10.2014
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 91 52

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen