Im Bereich des Kreisverkehrs vor der Münzenbergerschule die Sicht auf den Bürgersteig vor den Zebrastreifen verbessern
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3148 entstanden aus Vorlage: OF 488/10 vom 02.04.2018
Betreff: Im Bereich des Kreisverkehrs vor der Münzenbergerschule die Sicht auf den Bürgersteig vor den Zebrastreifen verbessern Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Einsehbarkeit der Zebrastreifen vor der Münzenbergerschule zu überprüfen. An einigen Stellen ist die Sicht von Verkehrsteilnehmern auf die Zebrastreifen unglücklicherweise eingeschränkt. Zusammen mit der zusätzlichen Verdeckung der Straßenlampen führt dies an einigen Stellen zu einer sehr eingeschränkten Sicht auf den Straßenrand vor den Zebrastreifen, was ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich bringt. Insbesondere wartende Jugendliche, deren Körpergröße unter 1,30 Metern liegt, können leicht übersehen werden. Bild
- Mülleimer und Straßenlaternen behindern die Sicht auf den Zebrastreifen Bild
- Eingeschränkte Sicht auf den Straßenrand am Zebrastreifen Richtung Ronneburgstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2018OFOF 488/10Im Bereich des Kreisverkehrs vor der Münzenbergerschule die Sicht auf den Bürgersteig vor dem Zebrastreifen verbessernOrtsbeiratsantrag · BFF
- 8. Mai 2018Sie sind hierOMOM 3148Im Bereich des Kreisverkehrs vor der Münzenbergerschule die Sicht auf den Bürgersteig vor den Zebrastreifen verbessernDirektanregung
- 17. August 2018Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1605Im Bereich des Kreisverkehrs vor der Münzenbergerschule die Sicht auf den Bürgersteig vor den Zebrastreifen verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats