Zukunft der Gastronomie im Gasthaus Zur Sonne
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3143 entstanden aus Vorlage: OF 228/4 vom 24.04.2018
Betreff: Zukunft der Gastronomie im Gasthaus Zur Sonne Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass im Gasthaus Zur Sonne in Bornheim auch weiterhin Innen- und größere Außengastronomie stattfinden kann.
Begründung: Nach Presseberichten steht das Bornheimer Gasthaus Zur Sonne zum Verkauf. Es wird berichtet, dass die gastronomische Nutzung infrage gestellt ist und die Option Bebauung des Geländes mit Wohnungen ins Spiel gebracht ist. Das Gasthaus Zur Sonne ist das letzte verbliebene Beispiel der früher in Bornheim vielfach anzutreffenden und typischen Kombination von Gaststätte und großem Wirtshausgarten. Sie fand auch in den letzten Jahren noch großen Zuspruch von Gästen aus ganz Frankfurt (und, wenn der Höreindruck nicht täuschte: auch von internationalen Gästen Frankfurts) und ist in ihrer Art identitätsbildend für Bornheim. Das Gebäude selbst steht unter Denkmalschutz. Der Ortsbeirat teilt den öffentlich artikulierten Wunsch, dass der Magistrat alles erdenkliche und sinnvolle unternehmen möge, um dieses Ensemble in seiner Funktion zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2018OFOF 228/4Zukunft der Gastronomie im Gasthaus „Zur Sonne“Ortsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, CDU, FDP, dFfm, BFF
- 8. Mai 2018Sie sind hierOMOM 3143Zukunft der Gastronomie im Gasthaus Zur SonneDirektanregung
- 17. September 2018Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1814Zukunft der Gastronomie im Gasthaus Zur SonneStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats