Kulturcampus - Labsaal als Skatehalle zwischennutzen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf, die Kappung der Versorgungsleitungen des Labsaals zu prüfen und die Kosten für eine Wiederherstellung zu ermitteln. Ziel ist es, den Labsaal für eine Zwischennutzung als Skatehalle zur Verfügung zu stellen, um die Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern und die Diskussion um die Zwischennutzung voranzutreiben.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- wann die Versorgungsleitungen des Labsaals gekappt wurden;
- wann die Kappung der Versorgungsleitungen des Labsaals veranlasst wurden;
- wer die Kappung der Versorgungsleitungen des Labsaals veranlasst hat;
- weshalb die Kappung der Versorgungsleitungen veranlasst wurden;
- wie hoch die Kosten wären, um die gekappten Versorgungsleitungen wiederherzustellen;
- welche weiteren Maßnahmen am Labsaal zu treffen sind, damit das Gebäude bis zu einer endgültigen Umnutzung einer Zwischennutzung zugeführt werden kann;
- wie hoch die Kosten und die Dauer einer solchen Instandsetzung schätzungsweise ausfallen würden.
Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten,
- alle weiteren Maßnahmen zu unterbinden, die einer Zwischennutzung des Labsaals entgegenstehen;
- die Versorgungsleitungen wiederherzustellen;
- die in Ziffer 7. erfragten Kosten in den Haushalt für 2023 bzw. das Investitionsprogramm einzustellen;
- sich bei der Leitung der Universität, dem Land Hessen und der ABG dafür zu verwenden, dass der Labsaal einer Zwischennutzung als Skatehalle zugeführt wird.
- Andernfalls dem Ortsbeirat zu begründen, was der Zwischennutzung entgegensteht.
Begründung
Die Zwischennutzung des Labsaals ist seit Ende letzten Jahres in der Diskussion. Der Verein Concrete Skate e. V. hat bereits ein Zwischennutzungskonzept für den Labsaal ausgearbeitet. Nötigenfalls wäre der Verein sogar bereit und in der Lage, diese Zwischennutzung ohne die gekappten Versorgungsleitungen für Wärme- und Wasserversorgung zu realisieren, schließlich ist eine überdachte Skatehalle für den Winter auch ohne Heizung oder fließend Wasser deutlich angenehmer als das Skaten unter freiem Himmel. Gleichwohl sind in Anbetracht der bereits etwa ein Jahr andauernden Diskussion um die Zwischennutzung des Labsaal die Fragen nach der Kappung der Versorgungsleitungen von Relevanz. Spätestens seit der Antwort des Magistrats auf die Frage vom 17.02.2022, F 549, war der Labsaal als mögliche Skatehalle auch aus Perspektive des Magistrats eine Möglichkeit, suchte dieser gemeinsam mit dem Verein Concrete Skate e. V. einen Standort für eine Skatehalle und beurteilte die Zwischennutzung des Labsaals in diesem Zusammenhang als planungsrechtlich möglich. Diesem politischen Willen schließt sich der Ortsbeirat ausdrücklich an. Trotz bereits gekappter Versorgungsleitungen kann der Labsaal zumindest für eine Zwischennutzung instand gesetzt werden, einschließlich der Erneuerung der Versorgungsleitungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2022FF 549Als eine der möglichen Skatehallen - wenn auch nur als Interimslösung bis zum Baubeginn des Kulturcampus - wurde vom VerFragestunde-Frage
- 13. Oktober 2022OFOF 501/2Kulturcampus - Labsaal als Skatehalle zwischennutzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. November 2022Sie sind hierOMOM 3103Kulturcampus - Labsaal als Skatehalle zwischennutzenDirektanregung
- 26. August 2024Antwort des Magistrats · nach 132 WochenSTST 1564Kulturcampus: Labsaal als Skatehalle zwischennutzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0