Waschbär-Population - Wehret den Anfängen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3096 entstanden aus Vorlage: OF 863/5 vom 20.04.2018
Betreff: Waschbär-Population - Wehret den Anfängen Der Magistrat wird gebeten, wegen des Waschbärvorkommens in Frankfurt geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Bestand dieser Tiere in Grenzen zu halten.
Begründung: Der Waschbär ist in Frankfurt angekommen - er wurde in Oberrad gesichtet. Die Erfahrung nordhessischer Gemeinden hat gezeigt, dass man diese possierlichen und eigentlich menschenfreundlichen Tiere nicht unterschätzen sollte. Nach den ersten Sichtungen sollte man Vorsorge treffen, durch die die Population nicht zu zahlreich wird, was besonders durch zahlreiche Fressvorhaltungen begünstigt wird. Aus diesem Grunde sind alle öffentlich zugänglichen Abfallbehälter im Stadtwald, auf Waldspielplätzen und besonders bei öffentlich genehmigten Grillplätzen so zu sichern, dass keine Futterstellen entstehen. Dies kann durch fest montierte Deckel gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2018OFOF 863/5Waschbär-Population - Wehret den AnfängenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Mai 2018Sie sind hierOMOM 3096Waschbär-Population - Wehret den AnfängenDirektanregung
- 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1531Waschbär-Population - Wehret den AnfängenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats