Rote Radwege
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die rot eingefärbten Radwege im Ortsbezirk 10 zu überprüfen und auszubessern, da die Qualität der Einfärbung unzureichend ist. Ziel ist es, die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen und Gefahren durch unübersichtliche Situationen zu reduzieren.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Die Roteinfärbung wichtiger Radwege im Ortsbezirk 10 hat sich bewährt, weil sie den Kfz-Führern diese deutlicher kenntlich macht und so zur Entschärfung von unübersichtlichen Situationen und zur Reduzierung der Gefährdung der Radfahrer führt.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die rot eingefärbten Radwege zu überprüfen und die Stellen, an denen sich die rote Farbe schon wieder ablöst, auszubessern, etwa in der Gießener Straße stadteinwärts nach der Endhaltestelle der Linie U 5.
Begründung
Leider ist die Roteinfärbung der Radwege im Ortsbezirk technisch von sehr schlechter Qualität. Zunächst lösten sich die Radpiktogramme auf, die durch eine andere Technik ersetzt werden sollen, nun löst sich teilweise die rote Farbe selbst großflächig ab. Deshalb ist eine Überprüfung und Ausbesserung geboten, um den Sicherheitseffekt der Einfärbung zu erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2022OFOF 464/10Rote RadwegeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 8. November 2022Sie sind hierOMOM 3090Rote RadwegeDirektanregung
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 438Rote RadwegeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats