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Wegschranke am Ausgang/Eingang des Naherholungsgebiet besser kenntlich machen

Vorlagentyp: OM
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3067 entstanden aus Vorlage: OF 203/13 vom 22.04.2014

Betreff: Wegschranke am Ausgang/Eingang des Naherholungsgebiet besser kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, die Wegschranke am Ausgang/Eingang des Naherholungsgebiets an der Straße Zum Schäferköppel farblich so zu markieren, dass sie auch im Dunkeln gut sichtbar ist.

Begründung: Die Wegschranke an der oben genannten Stelle soll verhindern, dass Autos in das Naherholungsgebiet fahren oder versehentlich dort hineingelangen. Für Fahrradfahrer und Fußgänger gibt es jedoch nur wenig Platz, an dieser Schranke vorbeizukommen. Gerade im Dunkeln passiert es daher häufiger, dass Fahrradfahrer oder Fußgänger die Schranke übersehen. Um dies zu verhindern, ist es notwendig, die Schranke farblich so zu markieren, dass sie auch im Dunkeln gut sichtbar ist, da es an dieser Stelle auch an der anliegenden Straße keine Wegbeleuchtung gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2014OFOF 203/13Wegschranke am Ausgang des Naherholungsgebiet besser kenntlich machenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 6. Mai 2014Sie sind hier
    OMOM 3067Wegschranke am Ausgang/Eingang des Naherholungsgebiet besser kenntlich machen
    Direktanregung
  3. 18. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 946Wegschranke am Ausgang/Eingang des Naherholungsgebiet besser kenntlich machenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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