Wegschranke am Ausgang/Eingang des Naherholungsgebiet besser kenntlich machen
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3067 entstanden aus Vorlage: OF 203/13 vom 22.04.2014
Betreff: Wegschranke am Ausgang/Eingang des Naherholungsgebiet besser kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, die Wegschranke am Ausgang/Eingang des Naherholungsgebiets an der Straße Zum Schäferköppel farblich so zu markieren, dass sie auch im Dunkeln gut sichtbar ist.
Begründung: Die Wegschranke an der oben genannten Stelle soll verhindern, dass Autos in das Naherholungsgebiet fahren oder versehentlich dort hineingelangen. Für Fahrradfahrer und Fußgänger gibt es jedoch nur wenig Platz, an dieser Schranke vorbeizukommen. Gerade im Dunkeln passiert es daher häufiger, dass Fahrradfahrer oder Fußgänger die Schranke übersehen. Um dies zu verhindern, ist es notwendig, die Schranke farblich so zu markieren, dass sie auch im Dunkeln gut sichtbar ist, da es an dieser Stelle auch an der anliegenden Straße keine Wegbeleuchtung gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2014OFOF 203/13Wegschranke am Ausgang des Naherholungsgebiet besser kenntlich machenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Mai 2014Sie sind hierOMOM 3067Wegschranke am Ausgang/Eingang des Naherholungsgebiet besser kenntlich machenDirektanregung
- 18. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 946Wegschranke am Ausgang/Eingang des Naherholungsgebiet besser kenntlich machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats