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Hunde müssen im Park an die Leine!

Vorlagentyp: OM
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2914 entstanden aus Vorlage: OF 188/13 vom 03.02.2014

Betreff: Hunde müssen im Park an die Leine! Der Magistrat wird gebeten, Hinweisschilder an den Eingängen zum Naherholungsgebiet in Nieder-Erlenbach mit der Aufschrift: "Hunde sind an der Leine zu führen" aufzustellen.

Begründung: Immer wieder und leider mittlerweile sehr häufig kommt es zu unliebsamen Begegnungen von frei laufenden Hunden und Besuchern des Naherholungsgebiets. Besonders morgens, wenn viele Kindereinrichtungen mit den ihnen anvertrauten Kindern im Park unterwegs sind, führen auch viele Hundebesitzer ihre Hunde aus. Werden die Hundebesitzer darauf angesprochen, ihre Hunde doch bitte anzuleinen, bekommt man regelmäßig zur Antwort, der Hund tue doch nichts, er wolle nur spielen. Viele Kinder haben jedoch Angst vor Hunden oder rennen gleich auf diese zu und wollen sie streicheln. Für die Betreuer der Kinder sind beides heikle Situationen. Leider gibt es keine Handhabe gegen diese Hundebesitzer. Mit Schildern hätten alle die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, dass es im Park auf alle Fälle verboten ist, seinen Hund frei laufen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Februar 2014OFOF 188/13Hunde müssen im Park an die Leine!Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. Februar 2014Sie sind hier
    OMOM 2914Hunde müssen im Park an die Leine!
    Direktanregung
  3. 2. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 761Hunde müssen im Park an die Leine!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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