Starkregen im Juni 2016 - Hochwasserschutz
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Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 281 entstanden aus Vorlage: OF 46/12 vom 16.06.2016
Betreff: Starkregen im Juni 2016 - Hochwasserschutz Kalbach-Riedberg verfügt über ein umfassendes System der Regenwasserableitung am Riedberg und A m Martinszehnten, das Regenwasser über Gräben, Mulden und Regenrückhaltebecken gedrosselt in den Kalbach, in das Naturschutzgebiet Riedwiese bzw. in die Kanalisation führt. Im Juni 2016 wurde das System aufgrund heftigen Starkregens einer Bewährungsprobe ausgesetzt. Der Wasserspiegel des Kalbachs, der sowohl verrohrte als auch offene Abschnitte hat, stieg beträchtlich an. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlagen zur Regenwasseraufnahme und -ableitung im Stadtteil inklusive des Kalbachs auch bei dieser Extremwetterlage den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden konnten oder ob aufgrund der Erkenntnisse im Nachgang des Starkregens weitere Maßnahmen zum Überschwemmungsschutz im Ortsbezirk erforderlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2016OFOF 46/12Starkregen im Juni 2016Ortsbeiratsantrag · CDU
- 1. Juli 2016Sie sind hierOMOM 281Starkregen im Juni 2016 - HochwasserschutzDirektanregung
- 2. September 2016Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1170Starkregen im Juni 2016 - HochwasserschutzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats